Was erwartet mich im Unterricht? Welches Fächerangebot steht mir zur Verfügung?

Das Maturitätsanerkennungsreglement MAR schreibt Grundlagenfächer und weitere obligatorische Fächer vor. Damit ist die Allgemeinbildung definiert, die als Minimalgrundlage für ein späteres Studium dient. Spezielle Interessen, Fähigkeiten oder Zukunftspläne kommen bei der obligatorischen Wahl je eines Schwerpunkt- und eines Ergänzungsfaches zum Zug. Die Freifächer bieten die Möglichkeit, das erlangte Wissen der Pflichtfächer und der Pflichtwahlfächer zu ergänzen.

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Details zum Unterricht des Gmynasiums

Wichtige Details

Promotionsreglement

Die wichtigsten Regelungen aus der Verordnung über das Gymnasium im Kanton Graubünden sind:
 

  • Falls die doppelte Summe aller Notenabweichungen der Promotionsnoten von 4.0 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen der Promotionsnoten von 4.0 nach oben («doppelte Kompensation»), falls im zweiten Zeugnis nicht mehr als vier (bzw. drei in der 1. – 2. Klasse) Noten unter 4.0 und keine Promotionsnote tiefer als 2.5 sind, ist die Schülerin oder der Schüler promoviert.
  • Die Promotionsnote pro Fach wird als nicht gerundeter Durchschnitt der Note des ersten und der Note des zweiten Zeugnisses berechnet. Wenn beispielsweise in einem Fach im ersten Zeugnis eine 3.5 geschrieben wird und im zweiten Semester eine 4.0 erreicht wird, ergibt das die ungenügende Promotionsnote von 3.75, die zum Beispiel mit einer 4.5 kompensiert werden muss.
  • Promotionsfächer sind die Grundlagenfächer, Sport, Latein (1. und 2. Klasse), Einführung Wirtschaft & Recht und Informatik (3. Klasse) sowie ab der 4. Klasse die Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer. In der 6. Klasse kommt noch die Note der Maturaarbeit dazu.
  • Wer zweimal nicht promoviert wird, scheidet aus der Schule aus. Die 6. Klasse kann in jedem Fall einmal wiederholt werden.
Maturitätsprüfung

Die Maturazulassung erfordert in der Regel den Besuch einer Mittelschule im Kanton Graubünden während mindestens der letzten zwei Jahre vor der Maturitätsprüfung und eine Promotion in der Abschlussklasse. Zehn Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturaarbeit ergeben die Maturitätsnote. Für das Bestehen der Maturaprüfung gelten dieselben Bestimmungen wie jeweils für die Promotion im Laufe der Gymnasialzeit. Beachte, dass die Noten derjenigen Grundlagenfächer, die in einer früheren Klasse abgeschlossen wurden, bereits als Noten für die Maturitätsprüfung zählen.

Prüfungsfächer

Im Kanton Graubünden werden folgende Fächer geprüft.
 

Schriftlich:

  • Die Erstsprache
  • die Zweitsprache
  • Mathematik
  • das Schwerpunkt- und das Ergänzungsfach und ein weiteres Grundlagenfach

Mündlich:

  • Die Erstsprache
  • die Zweitsprache
  • Mathematik
  • das Schwerpunktfach und das Ergänzungsfach

Bei der Wahl Deutsch/Romanisch als Erstsprache zählen die beiden Noten zu gleichen Teilen.

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